AGB's

Allgemeine Geschäftsbegingungen

für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen

Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) über Kambodscha Touren erfolgt auf Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, und zwar für

Pauschalreiseverträge

und

Verträge über touristische Einzelleistungen

Darunter sind zu verstehen:

Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels und Resorts

–  Verträge über reine Beförderungsleistungen wie Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung

Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie Tagestouren

mit folgenden Abweichungen:

Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für touristische Einzelleistungen) gelten die folgenden Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen:

4.2.a Rücktritt vor Reisebeginn/Rücktrittskosten

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

1. Vertragsabschluss

1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt bei KAMBODSCHA TOUREN, telefonisch, online etc.) gilt:

a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von KAMBODSCHA TOUREN für die jeweilige(n) Reiseleistung(en), soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c) Die von KAMBODSCHA TOUREN gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde KAMBODSCHA TOUREN den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Kunden zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird KAMBODSCHA TOUREN die Buchungsbestätigung auf einen dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung durch den Kunden kommt der Vertrag zustande.

2. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

2.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nicht den Reisepreis betreffen, nach Vertragsabschluss notwendig werden und von KAMBODSCHA TOUREN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

2.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte KAMBODSCHA TOUREN für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleicher Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.

2.3. KAMBODSCHA TOUREN ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

2.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mittelung von KAMBODSCHA TOUREN zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber KAMBODSCHA TOUREN reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber KAMBODSCHA TOUREN nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

3. ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN

3.1 Wenn der Reiseantritt innerhalb von 6 Monaten (180 Tage) nach Buchungsbestätigung ist, wird nach der Bestätigung eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen fällig.

3.2 Wenn der Reiseantritt erst 6 Monate oder später nach Buchungsbestätigung ist, wird nach der Bestätigung eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen fällig.

3.3 Spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Restbetrag ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

3.4 Wenn zwischen Reiseantritt und Buchungsbestätigung nur 30 Tage oder weniger liegen, wird der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Rechnung.

3.5 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten und den Reisenden mit Entschädigungssätzen nach Ziffer 4 zu belasten.

4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN / RÜCKTRITTSKOSTEN / VERTRAGSÜBERTRAGUNG AUF ERSATZPERSON BEI PAUSCHALREISEN

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber KAMBODSCHA TOUREN zu erklären. Falls die Reiseleistung(en) über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert KAMBODSCHA TOUREN den Anspruch auf den Reisepreis.

KAMBODSCHA TOUREN kann bei Pauschalreisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von KAMBODSCHA TOUREN zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reiseleistungen oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von KAMBODSCHA TOUREN unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Reiseleistungen als Reiseantrittsdatum.

Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

4.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von KAMBODSCHA TOUREN ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was KAMBODSCHA TOUREN durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch KAMBODSCHA TOUREN zu begründen ist. KAMBODSCHA TOUREN hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

a) Standard Entschädigungssätze

Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn       20 %

ab dem 30. Tag vor Reisebeginn        40 %

ab dem 21. Tag vor Reisebeginn        50 %

ab dem 14. Tag vor Reisebeginn        60 %

ab dem 10. Tag vor Reisebeginn        80 %

ab 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise            90 %

des Reisepreises.

b) Gesonderte, von den oben genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder dem Kunden vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.

4.4. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die KAMBODSCHA TOUREN zustehende, angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

4.5. KAMBODSCHA TOUREN behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit KAMBODSCHA TOUREN nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist KAMBODSCHA TOUREN verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

3.6. Ist KAMBODSCHA TOUREN infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, ist die Rückerstattung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5. UMBUCHUNGEN

5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft/Unterkünfte oder der Beförderungsart besteht nicht. Nach eigenem Ermessen evaluiert KAMBODSCHA TOUREN die Änderungsanfrage und wenn die Änderung keine zusätzlichen Kosten verursacht und im Rahmen des Reisepreises liegt, kann KAMBOSCHA TOUREN die Änderungen annehmen und durchsetzen. Antwortet KAMBODSCHA TOUREN nicht auf eine Änderungsanfrage innerhalb von 7 Tagen, ist die Anfrage nicht automatisch akzeptiert.

5.2. Große Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfüge Kosten verursachen.

5.2. Umbuchungs- und Änderungswünsche müssen spätestens 30 Tage vor Reiseantritt KAMBODSCHA TOUREN mitgeteilt werden via E-Mail, Kontaktformular auf www.kambodscha-touren.de oder telefonisch.

6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNG

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung KAMBODSCHA TOUREN bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt hätten. KAMBODSCHA TOUREN wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

7. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN

KAMBODSCHA TOUREN kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch KAMBODSCHA TOUREN nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten  von KAMBODSCHA TOUREN beruht. Kündigt der KAMBODSCHA TOUREN, so behält KAMBODSCHA TOUREN den Anspruch auf den Reisepreis; KAMBODSCHA TOUREN muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES REISENDEN

8.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

Soweit KAMBODSCHA TOUREN infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel KAMBODSCHA TOUREN an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von KAMBODSCHA TOUREN wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch in der Buchungsbestätigung, unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reiseleistung(en) gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

8.2. Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Reisender den Vertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen, hat er KAMBODSCHA TOUREN zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von KAMBODSCHA TOUREN verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.3. Reiseunterlagen

Der Kunde hat KAMBODSCHA TOUREN oder seinen Reisevermittler, über den er die Reiseleistung(en) gebucht hat, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von KAMBODSCHA TOUREN mitgeteilten Frist erhält.

9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

9.1.     Die vertragliche Haftung von KAMBODSCHA TOUREN für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.2.     KAMBODSCHA TOUREN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Wanderungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von KAMBODSCHA TOUREN sind und getrennt ausgewählt wurden. KAMBODSCHA TOUREN haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von KAMBODSCHA TOUREN ursächlich geworden ist.

10. GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN: ADRESSAT, INFORMATION ÜBER VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

10.1. Ansprüche gegen KAMBODSCHA TOUREN hat der Reisende gegenüber KAMBODSCHA TOUREN  geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise oder touristische(n) Einzelleistungen über diesen Reisevermittler gebucht war.

10.2. KAMBODSCHA TOUREN ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt auch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

11. VERJÄHRUNG

Es finden die gesetzlichen Verjährungsregelungen Anwendung.

12. PASS­, VISA­ UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN BEI PAUSCHALREISEN

12.1. KAMBODSCHA TOUREN wird den Kunden/Reisenden ausschließlich bei Pauschalreisen über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.

12.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn KAMBODSCHA TOUREN nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

12.3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Visa für sich selber und für die Mitreisenden zu beantragen, sofern die Visabeantragung nicht ausdrücklich ein Teil der Leistung von KAMBODSCHA TOUREN ist.

13. REISEVERSICHERUNGEN

KAMBODSCHA TOUREN vermittelt zum derzeitigen Zeitpunkt keine Reiseversicherung und Reiseversicherungen sind nicht teil der Leistungspakete. Eine Reiseversicherung abzuschließen liegt in dem Ermessen und Verantwortung des Kunden. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.

14. DATENSCHUTZ

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde KAMBODSCHA TOUREN zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. KAMBODSCHA TOUREN hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.

15. VERTRAGSPARTNER

KAMBODSCHA TOUREN

Betreiber: Merlin Trau, Philipp Schlund

#78 A, Banlung, ratanakiri, Kambodscha

TELEFON:         +49 (0)15157469939

E-MAIL:          kontakt@kombodscha-touren.de

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